Betreuen Sie als
Betriebsarzt Arbeitnehmer, deren Beschäftigungsfähigkeit
durch erhebliche Gesundheitsstörungen bedroht ist?
Bitte denken Sie
daran: in geeigneten Fällen kann die Beantragung eine
Reha-Maßnahme Ihrem Mitarbeiter nützlich sein und auch Ihre betriebsärztliche
Rolle wird gestärkt.
In Baden-Württemberg
verwenden Sie bitte die folgende Formulare:
(Download bei
der DRV Baden-Württemberg)
Der Betriebsarzt
erhält (nur in Baden-Württemberg) für Zusendung
von Befundberichten/Reha-Antrag, Maßnahmenbericht (bei Rückkehr
an den Arbeitsplatz) und Nachbeurteilung jeweils eine Vergütung von
25 € von der Rentenversicherung Baden- Württemberg.
Das Verfahren ist
einfacher als Sie denken: Hausärztliche und fachärztliche
Befunde müssen nicht notwendigerweise vom Betriebsarzt gesammelt werden.
Ermittlungspflicht hat der Reha-Träger. Die nötige Arbeitsplatzbeschreibung
durch den Betriebsarzt ist kurz gehalten.
Über den Verlauf
und das Ergebnis der Rehabilitation wird der Betriebsarzt von der Reha-Klinik
informiert.
Bei Rückkehr des Arbeitnehmers in den Betrieb dokumentiert der Betriebsarzt
die Ergebnisse der Reha-Leistung. Darüber hinaus begleitet er die Rückkehr
des Mitarbeiters in den Arbeitsprozess.
Hierüber informiert er die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
6-12 Monate nach Abschluss der Rehabilitationsleistung.
Das Projekt wird
von der Sozial- und Arbeitsmedizinischen Akademie Baden-Württemberg
(SAMA, Dr. G. Enderle) in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut für
Rehamedizin an der Universität Ulm (Dr. A. Enderle, Dr. R. Kaluscha)
evaluiert. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Dr. Gerd Enderle: enderle@samanet.de